Wissenswertes zu Outplacement, Transfergesellschaften und Transfermaßnahmen
TRAIN erklärt
Outplacement bzw. Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften sind komplex und an verschiedene gesetzliche Regelungen gebunden. Darüber hinaus gibt es einige Spielräume in der Ausgestaltung, die von den Unternehmen und Transferträgern vorgegeben werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Transfermaßnahme nicht gleich Transfermaßnahme ist und Transfergesellschaft nicht gleich Transfergesellschaft.
Die häufigsten Fragen haben wir ausführlich beantwortet. Die Darstellungen beziehen sich auf die Erfahrungen und die Praxis der TRAIN. Abweichungen zu anderen Trägern sind möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie weitere Fragen haben.
Unternehmen
- Was sollte ich bei der Implementierung einer Transfergesellschaft beachten?
- Wie wird eine Transfermaßnahme bzw. Transferagentur finanziert?
- Wie wird eine Transfergesellschaft finanziert?
- Was sollte bei der Trägerauswahl beachtet werden?
Mitarbeiter
- Was bedeutet Outplacement oder Newplacement?
- Welchen Nutzen habe ich als Mitarbeiter von einer Transfergesellschaft?
- Welchen Status habe ich in der Transfergesellschaft?
- Wie hoch ist mein Nettoentgelt in der Transfergesellschaft?
- Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Transfermaßnahme/-agentur und Transfergesellschaft?
- Muss ich in die Transfergesellschaft eintreten?
- Wie sieht die Beschäftigung in der Transfergesellschaft aus?
- Wie kann ich aus der Transfergesellschaft austreten?
- Habe ich Urlaubsanspruch in der Transfergesellschaft?
- Wie muss ich mich im Krankheitsfall verhalten?
- Was passiert nach der Transfergesellschaft, wenn ich keinen neuen Job gefunden habe?
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich?
- Kann ich während der Transfergesellschaft ein Praktikum machen?
- Was sollte ich bei der Implementierung einer Transfergesellschaft beachten?
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Aufgrund der Komplexität einer Transfergesellschaft sind bei der Umsetzung viele Schritte erforderlich. Die TRAIN hat daher einen Fahrplan entwickelt, der Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vorkehrungen gibt. Den Fahrplan für die Implementierung einer Transfergesellschaft finden Sie als PDF-Download unter Veröffentlichungen.
- Wie wird eine Transfermaßnahme bzw. Transferagentur finanziert?
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Die Fördervoraussetzungen finden Sie im § 216 a Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung oder fragen Sie die zuständige Agentur für Arbeit. Ab 1. Januar 2011 tritt das Beschäftigungschancengesetz in Kraft. Dadurch werden sich diverse Neuregelungen ergeben. Sobald die Agentur für Arbeit konkrete Handlungsanweisungen veröffentlicht hat, informieren wir Sie hier sofort.
- Wie wird eine Transfergesellschaft finanziert?
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Die Kosten für eine Transfergesellschaft setzen sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen, die im Wesentlichen von der Agentur für Arbeit und dem Personal abgebenden Unternehmen getragen werden. Die Agentur für Arbeit stellt das Transferkurzarbeitergeld bereit, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Fördervoraussetzungen finden Sie im § 216 b Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung oder fragen Sie Ihre Agentur für Arbeit.
Das Unternehmen muss für die sogenannten Remanenzkosten und die Kosten für die Dienstleistungen aufkommen. Bei TRAIN setzen sich die Remanenzkosten zusammen aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungsbeiträge, den Entgelten für Urlaubs- und Feiertage, Beiträgen zum Schwerbehindertenausgleich, Beiträgen für die Berufsgenossenschaft und ggf. Aufstockungsbeträgen für das Entgelt der Transfermitarbeiter. Die Ausgaben für die Dienstleistungen ergeben sich beispielsweise aus Verwaltung, Beratung/Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen.
- Was sollte bei der Trägerauswahl beachtet werden?
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Die Auswahl des geeigneten Transferanbieters hängt von vielen Komponenten ab. Da der Personalabbau eine von Emotionen begleitete Situation ist, sind zunächst vor allem Empathie, psychologisches Fingerspitzengefühl und soziale Kompetenz gefragt. Auch wenn Sie selbst nicht Ihren Arbeitsplatz verlieren, müssen Sie das Gefühl haben, dass der Anbieter Ihre Mitarbeiter erreicht. Diese Dinge lassen sich nur schwer in Listen oder Gütekriterien klassifizieren. Lernen Sie den Träger kennen und machen Sie sich ein Bild von seinem "Charakter". Gleichwohl sind die "hard facts" wichtig. Diese sollten Sie sich im nächsten Schritt genauer ansehen. In Ihrer Bewertung sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Branchenerfahrung
- regionale Personal- und Infrastruktur
- ausreichende Personalkapazitäten
- hohe Betreuungsintensität (1:10 bis 1:40)
- breite Palette an Beraterprofilen
- aktive Stellenakquise
- Vermittlungserfolge
- Referenzen
- transparentes Kostenkonzept und Mittelrückfluss
- erfolgsabhängige Angebotskomponenten
- eigene Entgeltabrechnungsstelle
- eigene Personalabteilung
- Netzwerk im Bereich der beruflichen Bildung
- Zugang zu den zuständigen Agenturen für Arbeit
- Was bedeutet Outplacement oder Newplacement?
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Beide Begriffe stehen für ein und dasselbe und bezeichnen Dienstleistungen für ausscheidende Mitarbeiter zur beruflichen Neuorientierung. Viele weitere Begriffe wie z. B. Gruppen-Outplacement, Einzel-Outplacement, Einzel-Newplacement oder nur Placement werden mehr oder weniger konsequent für ein bestimmtes Spektrum des Outplacement verwendet. Grundsätzlich existieren aber nur zwei Bereiche, die inhaltlich auseinander zu halten sind und die mit den genannten Begriffen beschrieben werden.
Der erste Bereich ist das weite Feld der Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften, der oft mit Gruppen-Outplacement beschrieben wird. Der zweite Bereich stellt das Einzel-Newplacement dar, oft auch als Einzel-Outplacement oder Newplacement bezeichnet. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Finanzierung der Dienstleistungen. Während die Kosten der Leistungen im ersten Bereich durch das Unternehmen und Fördergelder der Agentur für Arbeit getragen werden, wird das Einzel-Newplacement in der Regel nur vom Unternehmen oder dem Mitarbeiter selbst finanziert.
- Welchen Nutzen habe ich als Mitarbeiter von einer Transfergesellschaft?
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Zunächst einmal greift Ihnen ein Profi unter die Arme, der für Sie da ist. Dabei muss es in erster Linie nicht zwangsläufig um Profilerstellung, Bewerbungsunterlagen und Jobvermittlung gehen. Möglicherweise haben Sie gerade noch andere Probleme im persönlichen oder familiären Bereich. In der ersten Beratungsphase gilt es also, den Jobverlust zu „verdauen“ und Ihnen dabei zu helfen, Stabilität in Ihr Leben zu bekommen. Diese Unterstützung braucht nicht jeder gleichermaßen. Auf alle Fälle muss im ersten Schritt eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden.
Zentrale Inhalte der Dienstleistungen in einer Transfergesellschaft sind Beratung und Coaching. Erfahrene und kompetente Berater unterstützen Sie bei der beruflichen Neupositionierung. Angefangen mit Orientierungs- und Bewerbungsseminaren – in denen vor allem der Bewerbungsprozess und die Erstellung adäquater Bewerbungsunterlagen auf dem Programm stehen – wird der individuelle berufliche Werdegang ausgewertet und eine Berufswegeplanung erstellt. Die Bewerbungsunterlagen werden während der gesamten Laufzeit ständig weiterentwickelt und an die gewünschten Stellen angepasst. Im Laufe des Beratungsprozesses können berufliche, aber auch psycho-soziale Defizite aufgedeckt werden, auf die dann mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen oder Trainings reagiert wird.
Parallel zu allen Aktivitäten findet eine aktive Stellenrecherche statt, d. h. die Berater suchen aufgrund Ihres Profils den Arbeitsmarkt nach freien Stellen ab. Neben Ihren eigenen Bemühungen recherchiert der Berater dabei auch nach verdeckten Stellen. In diesem Falle werden Unternehmen direkt angesprochen und nach freien Positionen befragt, die nicht ausgeschrieben sind. Dafür ist es wichtig, dass der Transferanbieter entsprechende Firmenkontakte hat oder ggf. aufbaut. Natürlich muss es nicht immer das klassische sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis sein. Auch eine Existenzgründung kann ins Auge gefasst werden.
Im Rahmen eines optimalen Beratungsprozesses stehen Ihnen Berater und Trainer vor Ort zeitlich flexibel und persönlich zur Verfügung. Hier dürfen Sie außerdem eine entsprechende Betreuungsintensität erwarten: in der Regel betreut ein Berater zwischen 20 und 30, jedoch nicht mehr als 40 Mitarbeiter.
- Welchen Status habe ich in der Transfergesellschaft?
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In einer Transfergesellschaft sind Sie Angestellter. Da Sie neben dem Aufhebungsvertrag mit Ihrem alten Arbeitgeber gleichzeitig einen Anstellungsvertrag mit dem Transferanbieter abschließen, sind Sie regulär angestellt. Es handelt sich dabei um ein befristetes Anstellungsverhältnis.
- Wie hoch ist mein Nettoentgelt in der Transfergesellschaft?
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Die Regelungen zur Höhe des Entgelts sind meistens im Sozialplan festgehalten. Eine feste Komponente Ihres Entgelts ist das Transferkurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent (abhängig vom Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte) Ihres maßgeblichen Nettoeinkommens sowie Entgelt für Urlaubs- und Feiertage. Je nach der im Transfersozialplan festgelegten oder vom Arbeitgeber zugestandenen Ausstattung der Transfergesellschaft, kann das Transferkurzarbeitergeld aufgestockt werden. Beide Bestandteile ergeben dann Ihr monatliches Entgelt. Der Aufstockungsbetrag ist steuerpflichtig und i. d. R. sozialversicherungsfrei.
Bei der Entgeltabrechnung schwanken Methode und Service von Anbieter zu Anbieter. Vorteilhaft ist es daher, wenn der Transferanbieter über eine eigene Lohnabrechnungsstelle und Personalabteilung verfügt und Ihnen einen kompetenten Sachbearbeiter zur Seite stellen kann.
- Gibt es gesetzliche Grundlagen für die Transfermaßnahme/-agentur und Transfergesellschaft?
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Ja, sowohl die Transferagentur als auch die Transfergesellschaft sind gesetzlich verankert. Die Regelung zur Transferagentur finden Sie im § 216 a SGB III, die Transfergesellschaft ist im § 216 b SGB III geregelt.
- Muss ich in die Transfergesellschaft eintreten?
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Nein, Sie können sich freiwillig für oder gegen den Eintritt in die Transfergesellschaft entscheiden. Die Transfergesellschaft ist lediglich ein Angebot Ihres bisherigen Arbeitgebers.
- Wie sieht die Beschäftigung in der Transfergesellschaft aus?
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Während der Beschäftigung in einer Transfergesellschaft sieht Ihr Tag i. d. R. anders aus als bisher. Sie gehen nicht Tag für Tag acht Stunden einer Tätigkeit nach. Nichtsdestotrotz gibt es jede Menge zu tun. Wenn Sie nicht gerade ein Praktikum absolvieren, bei einem potenziellen Arbeitgeber probearbeiten oder eine Weiterbildung besuchen, sind Sie und Ihr Berater ständig damit beschäftigt, geeignete Stellen zu finden. Es gibt feste Beratungs- und Coachingtermine, in denen berufliche Ziele, Bewerbungsunterlagen und Qualifizierungsbedarfe besprochen werden oder Sie hinsichtlich Selbstdarstellung und Präsentationstechniken trainiert werden.
- Wie kann ich aus der Transfergesellschaft austreten?
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Sie können unter Einhaltung einer eintägigen Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis jederzeit schriftlich kündigen. Nach der Laufzeit der Transfergesellschaft endet das Anstellungsverhältnis automatisch. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, bedarf es keiner zusätzlichen Mitteilung oder Kündigung seitens der Transfergesellschaft.
- Habe ich Urlaubsanspruch in der Transfergesellschaft?
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Auch in einer Transfergesellschaft haben Sie mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Urlaubsregelung ist immer auch abhängig vom alten Arbeitgeber und vom bereits im Kalenderjahr in Anspruch genommenen Urlaub. Einzelheiten sind meistens im Sozialplan geregelt.
- Wie muss ich mich im Krankheitsfall verhalten?
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Wie bei einem anderen Arbeitgeber auch. Sie melden sich am ersten Tag bei der Transfergesellschaft krank und reichen am dritten Tag die ärztliche Bescheinigung ein. Die TRAIN ist Ihr neuer Arbeitgeber, daher sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie bei Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen in der Transfergesellschaft keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
- Was passiert nach der Transfergesellschaft, wenn ich keinen neuen Job gefunden habe?
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Mit Laufzeitende der Transfergesellschaft endet das Anstellungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Mitteilung oder Kündigung bedarf. Danach sind Sie arbeitslos. Wie im gleichen Falle bei einem anderen Arbeitgeber auch, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Laufzeitende der Transfergesellschaft Arbeit suchend melden, um keine Sperrzeiten befürchten zu müssen und die ungekürzten Ansprüche auf Arbeitslosengeld aufrechtzuerhalten. Sofern das Arbeitsverhältnis auf weniger als drei Monate befristet ist, sollten Sie sich sofort Arbeit suchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung muss bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Arbeitsagentur erfolgen (Rechtsgrundlage 2010).
- Welche Weiterbildungsmöglichkeiten habe ich?
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Es gibt viele Möglichkeiten, während der Zeit in der Transfergesellschaft an seinen Qualifikationen zu arbeiten. Prinzipiell können Sie Qualifizierungsmaßnahmen immer wahrnehmen, solange diese Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen zielführend sein, d. h. zur beruflichen Neupositionierung passen. Sie sind nicht an Weiterbildungsträger gebunden und können Maßnahmen zusammen mit Ihrem Berater frei auf dem Markt wählen.
Je nach Ausstattung des Transferprojekts steht u. U. ein Qualifizierungsbudget für Sie bereit. Dieses Budget können Sie natürlich durch eigene Mittel aufstocken. Darüber hinaus können durch den Transferanbieter Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt werden.
- Kann ich während der Transfergesellschaft ein Praktikum machen?
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Ja, Praktika während der Transfergesellschaft sind möglich.

